Home - Kontakt - Sitemap - Login
 
 
Home
Partei
Sektionen
Termine
Positionen
Parolen
Medien
Parteizeitung
Stammtisch
Links
Shop
Beitritt
.
 
Leserbrief über die kommende Abstimmung zur Erhöhung der Mehrwertsteuer PDF Drucken E-Mail
Bekämpft die Ursachen statt die Symptome! - Nein zur befristeten Zusatzfinanzierung der IV durch Anhebung der Mehrwertsteuer auf 8%

 

Um das immense Defizit der Invalidenversicherung (IV) von aktuell rund 13 Milliarden auszugleichen, sieht der Bund die Ausfinanzierung mittels einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 8% vor.

 

Dass die Invalidenversicherung mit einem Defizit von rund 13 Milliarden dringend saniert werden muss, ist offensichtlich und steht nicht zur Diskussion. Es stellt sich nur die Frage, mit welchen Mitteln dieser Ausgleich geschaffen werden soll.

 

Es ist der falsche Ansatz, das Defizit der IV mittels Finanzspritzen auszugleichen. Vielmehr müssen die Probleme im Keim erschickt und entsprechend die Ursachen für den Aus­gaben­überschuss bekämpft werden. Diese liegen nämlich nicht in den zu geringen Einnahmen, sondern in den zu hohen Ausgaben. Wie sonst lässt es sich erklären, dass die Ausgaben für IV-Renten seit 1999 um 37.1 % zugenommen und im Jahr 2008 sage und schreibe CHF 458.6 Mio. betragen haben? Im Jahr 2008 haben über 5 % der Schweizer Bevölkerung eine IV-Rente bezogen. Diese Zahlen lassen erahnen, dass es offenbar nicht allzu schwierig ist, in der Schweiz eine IV-Rente zugesprochen zu bekommen. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass gemäss der aktuellen IV-Statistik des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV die Ursachen für IV-Renten zu 39.3% auf schlecht überprüfbare und praktisch nicht nachweisbare psychische Gebrechen zurückzuführen sind, wirft dies schon Fragen auf (Vergleich: 1999 waren es noch 29.8%). Ebenfalls statistisch belegt ist, dass im erwähnten Jahr 5-6 % der entrichteten IV-Renten ungerechtfertigt waren, was CHF 23 bis 27 Mio. entspricht. Handlungsbedarf gibt es somit vor allem bei der Überprüfung der Anträge auf IV-Leistungen sowie der regelmässigen und genauen Überprüfung der laufenden IV-Renten. Die Argumente des Bundesrats, dass bei einer Ausfinanzierung ohne zusätzliche Mittel von Aussen sämtliche Renten um 40% gekürzt werden müssten, sind falsch. Gegner der Erhöhung der Mehrwertsteuer sind nicht für eine kollektive Kürzung aller Renten, sondern für die Streichung aller ungerechtfertigten Renten. Diejenigen Personen, welche rechtsmässig Anspruch auf eine IV-Rente haben, sollen diese selbstverständlich erhalten, und zwar in vollem Umfang.

 

Ein weiterer Aspekt, der gegen die temporäre Erhöhung der Mehrwertsteuer spricht, ist die aktuell herrschende Finanzkrise und die damit verbundene schwächelnde Wirtschaft. Täglich erreichen uns Meldungen über Firmen, welche Kurzarbeit einführen oder gar Konkurs gehen. Dies, weil die Nachfrage nach Gütern stark gesunken oder nicht mehr vorhanden ist. In einer solchen Situation setzt sich ein Staat üblicherweise das Ziel, die Wirtschaft so rasch wie möglich anzukurbeln, um den Konsum möglichst schnell zu reaktivieren. Dies geschieht, indem er die Steuern senkt. Es erscheint deshalb geradezu absurd, dass der Bund nun den Fluss der Wirtschaft durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 8% zusätzlich bremsen will.

 

Aus den genannten Gründen und insbesondere anbetrachts der Tatsache, dass temporär eingeführte Steuern schnell in eine unbefristete Einnahmequelle umgewandelt werden, ist der angestrebte Ansatz zur Sanierung der IV höchst problematisch. Die IV wird so oder so künftig Verluste schreiben. Es kann deshalb nur an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger appelliert und empfohlen werden, am 27. September 2009 ein «Nein» in die Urne zu legen.

 

Zürich, 10. August 2009

 

Simone Akermann
Junge SVP Kanton Zürich

 
 

 
 

(C) 2005 Junge SVP des Kantons Zürich