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Leserbrief über die kommende Abstimmung zu den neuen Kirchenordnungen |
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Neue Kirchenordnungen – ein wichtiger Grundsatzentscheid
Die Stimmbürger sollen am 27. September über eine überarbeitete Form der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche sowie der Römisch-katholische Körperschaft abstimmen. Was erst bei genauerem Nachlesen auffällt - Werden die überarbeiteten Kirchenordnungen angenommen, erwerben auch Ausländer das Stimm- und Wahlrecht. Am 27. September stimmen wir darüber ab, ob wir die neue reformierte bzw. katholische Kirchenordnung des Kantons Zürich annehmen wollen. Eine Neuerung sticht bei dieser Vorlage besonders ins Auge: gemäss beiden Kirchenordnungen sollen auch ausländische Staatsangehörige neu abstimmen und wählen können. Vorab stellt sich grundsätzlich die Frage, wieso das Stimm- und Wahlrecht in der Schweiz überhaupt mit dem Schweizer Pass verbunden ist. Ein Schweizer Pass und somit das Stimm- und Wahlrecht wird vergeben, wenn gewisse Bedingungen, welche wir zu Recht stellen, erfüllt sind. Der Einbürgerungswillige wird geprüft und muss sich den Erwerb der schweizerischen Rechte verdienen. Wieso also soll das in Angelegenheiten der Kirchen in der Schweiz anders sein? Der Glaube verbindet, das mag wohl stimmen, doch geht es hier nicht um Glaubensentscheide sondern um rechtliche. Die Kirchen bei uns unterliegen immer noch der Kantonsverfassung und somit Schweizer Recht. Ein Ausländer, welcher über die Kirchenordnung abstimmen kann, würde also indirekt über Kantonales Recht und somit Schweizerisches Recht bestimmen. Die Überlegung ist nicht übertrieben. Wird der Grundsatz, dass Ausländer stimmen und wählen können, bei der Kirche anerkannt – wie lange dauert es dann noch, bis sich einzelne Gemeinden überlegen, das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer auch auf kommunaler Ebene einzuführen? Sie wissen wie die Politik funktioniert – genau so! Ein Märchen ist dies nicht, das Ausländerstimmrecht ist nämlich in einigen Gemeinden bereits Realität geworden. Wir haben demnächst also über eine Grundsatzfrage zu entscheiden: Wollen wir, dass Ausländer ohne ihr Zutun mitbestimmen können oder müssen sie gewisse Hürden durchlaufen, um diese Rechte zugesprochen zu erhalten? Verhindern Sie die schrittweise Einführung des Ausländerstimmrechtes und sagen Sie NEIN am 27. September 2009 zu den neuen Kirchenordnungen der reformierten und katholischen Kirchen des Kantons Zürich. Zürich, 18.09.2009 Anita Borer Junge SVP Kanton Zürich |