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Illegale Verlängerung des Schulversuchs Grundstufe |
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In der Mitteilung vom 15. Juli 2010 verkündigte das Volksschulamt, dass der Grundstufenversuch bis 2014 verlängert wird. Gemäss Bildungsgesetz §11 Abs. 2 und gemäss Tagesanzeiger „Grundstufe droht durchzufallen“ vom 09.03.2010 ist diese erneute Verlängerung klar gesetzeswidrig.
Der Schulversuch Grundstufe sollte per 2009 abgeschlossen sein. Unter anderem mit der Begründung der fehlenden Evaluation wurde der Versuch bis 2012 verlängert. Im Juni 2010 wurden der Schlussbericht und somit auch die Evaluation des Grundstufenversuchs vorgestellt und damit auch abgeschlossen. Am 15. Juli 2010 verkündete nun aber das Volksschulamt, der Regierungsrat habe beschlossen, den Versuch bis 2014 zu verlängern. Diese Verlängerung ist aus unserer Sicht gesetzeswidrig. Im Bildungsgesetz §11 steht ganz klar, dass der Regierungsrat Schulversuche zur Beschaffung von Entscheidungsgrundlagen anordnen kann. Weiter steht, dass diese Versuche befristet sein und evaluiert werden müssen. Mit dem Schlussbericht vom Juni 2010 ist die Entscheidungsgrundlage gegeben. Die Befristung ist per 2009 abgelaufen, die Verlängerung wird 2012 auslaufen. Die Evaluation ist mit dem Schlussbericht gegeben. Somit gibt es für die Verlängerung des Schulversuchs Grundstufe keine gesetzliche Grundlage. Sofern dies nun formaljuristisch nicht gesetzeswidrig sein sollte, wurde das Gesetz jedoch vom Regierungsrat sehr arg geritzt. Das Ziel des Regierungsrats ist offensichtlich: Die gemäss Schlussbericht unnütze Grundstufe soll möglichst lange bestehen bleiben, in der Hoffnung, dass mit dem Ja zur Prima-Initiative die gesetzlichen Grundlagen für die definitive Einführung gegeben sind.
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