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Für einen gerechten Finanzausgleich, damit Stadt und Land gleichermassen profitieren PDF Drucken E-Mail
Am 15. Mai 2011 wird über den Gegenvorschlag zum neuen kantonalen Finanzausgleichsgesetz (FAG) abgestimmt.  Der Gegenvorschlag verlangt, dass der Zentrumslastenausgleich an die Städte Zürich und Winterthur angepasst wird und der Aktualität Rechnung trägt.

 

Der Zentrumslastenausgleich ist derjenige Teil des FAG, der den Aufwand der beiden Städte Zürich und Winterthur ausgleicht, der durch die zentralörtliche Funktion entsteht. Es ist unbestritten, dass die Städte durch die erwähnte Funktion einen gewissen Mehraufwand in den Bereichen Kultur, Verkehr und Verwaltung haben. Dieser Aufwand soll selbstverständlich abgegolten werden.

Im vom Kantonsrat verabschiedeten FAG ist für den Bestandteil «Zentrumslasten­ausgleich» ein Betrag von CHF 412.2 Millionen für Zürich und für Winterthur ein Betrag in der Höhe von CHF 86 Millionen vorgesehen.  Diese enormen Summen entstehen aber nicht durch den erwähnten Mehraufwand, sondern durch ineffiziente Arbeitsweise auf der Verwaltung sowie Luxusausgaben für Kultur (gute Kultur muss nicht teuer sein!) und Bauwerke.

In der Stadt Zürich sind seit dem Jahr 2000 die Ausgaben um 30 Prozent, sprich um CHF 2.4 Milliarden, angestiegen, während im selben Zeitraum die Stadtbevölkerung um lediglich 6 Prozent gewachsen ist. Somit haben wir heute pro 20 Einwohner einen Beamten!  Betreibt man effiziente Missbrauchs­bekämpfung, so könnten im sozialen Bereich CHF 16 Millionen pro Jahr eingespart werden. Weitere CHF 50 Millionen pro Jahr könnten gespart werden, wenn auf verkehrsbehindernde Projekte wie den Rückbau von Fahrspuren und Strassen oder Spurverengungen verzichtet wird.  Nebst diversen weiteren Beispielen könnten so CHF 52.2 Millionen für Zürich eingespart werden. Selbstverständlich gibt es für Winterthur analoge Beispiele. So hat diese Stadt eine der teuersten Kinderberbetreuung oder leistet sich eine neue Luxus-Velo- und Fussgängerunterführung für CHF 60 Millionen.  Insgesamt lassen sich in Winterthur mindestens CHF 21 Millionen einsparen.

Die Behauptung von Finanzvorsteher Martin Vollenwyder, dass der Steuerfuss der Stadt Zürich nach Annahme des Gegenvorschlags erhöht werden müsse, stimmt nicht. Es könnten im Gegenteil die Steuern sogar gesenkt werden. Denn die zentralen Standorte ziehen grosse Firmen, Hotels und Gastronomie an, was den Städten wiederum grosse Steuereinnahmen in die Kasse spült.

Im Sinne eines fairen Finanzausgleichs bitte ich Sie, die Vorlage abzulehnen, den Gegenvorschlag anzunehmen und sich bei der Stichfrage nochmals für den Gegenvorschlag auszusprechen. So ist sichergestellt, dass auch in Zukunft finanzschwache Landgemeinden überleben können und diese nicht noch zusätzlich die Städte querfinanzieren müssen.

 
 

 
 

(C) 2005 Junge SVP des Kantons Zürich