Im Januar 2019 hat die Junge SVP
Schweiz gemeinsam mit der EDU und weiteren Organisationen als
überparteiliches Komitee das Referendum gegen das Zensurgesetz (Erweiterung der
Rassismus-Strafnorm um den Begriff der «sexuellen Orientierung» (Art. 261bis
StGB)) ergriffen. Die Junge SVP Schweiz war von Anfang an gegen die Einführung
des Maulkorbgesetzes und fordert nach wie vor dessen Aufhebung.
Konsequenterweise bekämpfen wir auch jegliche Ausdehnung dieses Gesetzes.
Viel zu lange schon wird die Rassismus-Strafnorm als «Zensurgesetz»
missbraucht, um unliebsame politische Gegner mundtot zu machen. Mit der
Erweiterung um den schwammigen Begriff der sexuellen Orientierung verschärft
sich diese Problematik weiter. In der Bundesversammlung war die SVP die
einzige Partei, welche sich gegen dieses Inquisitionsgesetz stellte.
Eines ist klarzustellen, wir akzeptieren es nicht, wenn Menschen beleidigt oder
verleumdet werden. Um dagegen vorzugehen reichen jedoch die bestehenden
Bestimmungen vollends aus. Wir sind konsequent gegen Sondergesetze für
einzelne Gruppen. Die zunehmende Kriminalisierung der freien Rede ist eine
ernsthafte Gefahr für die Meinungsäusserungsfreiheit und damit für unsere
Gesellschaft. Gewisse Kreise versuchen die Grenzen zwischen Anstand, Meinung
und Kriminalität immer weiter zu verschieben. Wenn wir diese Entwicklung nicht
jetzt stoppen, öffnen wir die Büchse der Pandora und legen damit den Grundstein
zur Meinungsdiktatur.
Jede und jeder könnte schliesslich Rechtsansprüche auf
Diskriminierungsschutz anmelden – so, wer eine bestimmte Sprache spricht, einer
bestimmten Altersgruppe angehört oder eine bestimmte Haarfarbe hat. Ich
persönlich wurde in der Schule teilweise als «Bauernsohn» beschimpft, was für
mich eine klare Diskriminierung aufgrund eines nicht frei gewählten Merkmales
darstellt. Warum gibt es dafür kein Sondergesetz? Fangen wir an, bestimmte
Gruppen gegeneinander auszuspielen und einzelnen einen vermeintlichen
Pseudoschutz zuzugestehen, ist damit niemandem geholfen!
Zusätzliche Gesetze, die vor Diskriminierung schützen, sind schlicht unnötig.
Denn wer Menschen in öffentlichen Auseinandersetzungen aufgrund bestimmter
Merkmale beleidigt oder herabwürdigt, begibt sich schon heute ins Abseits und
erntet gesellschaftliche Ächtung. Um sich gegen Ehrverletzung, Beschimpfung,
Drohung, üble Nachrede oder Verleumdung zu wehren, bietet das Strafgesetz zudem
schon heute solide rechtliche Grundlagen (Art. 173 ff StGB). Es kann aber nicht
sein, dass künftig der Staat verpflichtet wird gegen jemanden vorzugehen selbst
wenn niemand tatsächlich geschädigt ist.
Wir freuen uns, dass diese wichtige Frage nun in einem Abstimmungskampf
öffentlich diskutiert werden muss. Wir konnten das Referendum am Montag mit70 349 Unterschriften einreichen. Im Namen
der Jungen SVP Schweiz danke ich allen die sich für dieses Referendum und damit
für eine freiheitliche Gesellschaft eingesetzt haben.