Wir stellen fest
• Die Schweiz ist mit ihrer direkten Demokratie ein weltweit einzigartiges Beispiel für das bestmögliche Mitbestimmungsrecht des Volkes. Sie ist eine der ältesten, stabilsten und besten Demokratien der Welt, welche unter keinen Umständen der zentralistisch organisierten EU geopfert werden darf. Institutionen, wie die UNO oder die EU, zerstören unsere Neutralität und daher die einmalige direkte Demokratie unserer Schweiz.

• Die schweizerische humanitäre Tradition kann sich nur auf dem Boden der Neutralität optimal entfalten. Es ist kein Zufall, dass sich viele weltweit bekannte und angesehene Institutionen wie z.B. das Internationale Rote Kreuz in der Schweiz niedergelassen haben.

• Seit 2002 ist die Schweiz Vollmitglied der UNO. Somit werden auch Entscheide des Sicherheitsrates mitgetragen. Dass im Sicherheitsrat Nationen ohne jegliches
Demokratieverständnis und ohne Respekt vor Menschenrechten vertreten sind und teilweise sogar Vetorechte innehaben, erachten wir als hochproblematisch. Eine Position der Schweiz in eben jenem Sicherheitsrat ist folglich ebenso kritisch zu betrachten.

• Wir sehen eine schleichende Annäherung an die EU, was uns grosse Sorge bereitet. Die EU ist ein Fehlkonstrukt, welche die Souveränität der Mitgliedstaaten teilweise stark untergräbt und ihnen die Entscheidungsgewalt in wichtigen Bereichen entzieht. Durch die ineffiziente Struktur des EU-Apparats entstehen hohe Kosten, Steuern und Abgaben, welche die Lebenshaltungskosten des Bürgers erheblich steigern und ihn somit in seiner Freiheit und seinem Handeln einschränken. Da lediglich die finanzschwachen Länder in der EU profitieren,
muss sich die Schweiz hüten, weitere finanzielle Mittel, wie Kohäsionsmilliarden, zu sprechen.

• Entwicklungsbeiträge und Unterstützungszahlungen an Drittstaaten sind mit Auflagen zur Unterzeichnung von Rechtshilfe- und Rücknahmeabkommen zu koppeln.

• So genanntes Soft-Law wird teilweise als nicht bindend verkauft, dennoch wird eine Umsetzung erwartet. Hier müssen klare Verhältnisse geschaffen werden.

• Auch stellen wir fest, dass immer mehr Initiativen nicht umgesetzt werden, da oftmals internationales Recht über schweizerisches Recht gestellt wird. Unsere demokratische Verfassung muss aus unserer Sicht zwingend die oberste und wichtigste Rechtsgrundlage sein.

• Wir sehen es sehr positiv, dass das Rahmenabkommen vom Bundesrat abgelehnt worden ist und der Weg nun scheinbar über eine paketweise Erneuerung und Erweiterung der
Bilateralen Verträge geht. Wir werden jedoch mit Argusaugen beobachten, dass nicht durch die Hintertür die bisherigen K.O.-Kriterien, wie Fremde Richter, die Unionsbürgerrichtlinie oder die Entkräftung von flankierenden Massnahmen eingeführt werden.

Wir fordern
• Die Schweiz muss ihre Neutralität, ihre Unabhängigkeit, ihre Freiheit und die einmalige Volkssouveränität wahren und muss alles daransetzen, dass diese Werte verteidigt werden.

• Die Schweiz darf nicht mehr für eine weitere Periode im UNO-Sicherheitsrat kandidieren, um die Neutralität des Landes nicht weiter in Frage zu stellen.

• Die Schweiz darf keine einseitigen Sanktionen gegen Länder verhängen, besonders nicht solche die der eigenen Bevölkerung und der lokalen Wirtschaft schaden.

• Wir lehnen einen Beitritt der Schweiz zur EU entschieden und in aller Form ab. Und dies aus guten Gründen:
–  Die Schweiz verliert ihre Neutralität und die direkte Demokratie;
–  Die Schweiz verpflichtet sich zu höheren Steuern, Gebühren und Abgaben;
–  Die Schweiz verliert an Standortattraktivität;
–  Die Schweizer Rechtssetzung wird stark eingeschränkt, fremdes Recht muss        alternativlos übernommen werden.

• Internationale Verträge werden nur dann unterzeichnet, wenn für eine nachträgliche Änderung von diesen das Einverständnis der Schweizer Bevölkerung (mindestens via fakultativem Referendum) gegeben wird. Die Schweiz darf in keiner Weise dafür bestraft werden, wenn sie nachträgliche Änderungen an internationalen Verträgen ablehnt.

• Wir lehnen die Unterzeichnung von «Soft-Law»-Verträgen ab, sofern deren Umsetzung in der Schweiz nicht absolut klar und ohne spätere Anpassungen geregelt ist.