Stellungnahme der JSVP ZH zur Wahlkampffinanzierung
Gemäss neuem Gesetz zur Transparenz bei der Schweizer Politikfinanzierung müssen wir zur Kampagne für die Nationalratswahlen, falls unsere Einnahmen/Ausgaben 50’000.- übersteigen, folgendes offenlegen:
-Spenden über 15’000.-
-(budgetierte) Einnahmen
-Schlussrechnung über die Einnahmen
Die JSVP des Kantons Zürich wird für die Nationalratswahlen weder 50’000.- einnehmen noch ausgeben. Auch bei den Spenden sind wir bisher nicht betroffen.
Dementsprechend fällt unsere Nationalratskampagne nicht unter das neue Gesetz.
Sollte sich dies im Verlaufe des Wahlkampfes ändern, was der Vorstand nach bestem Wissen und Gewissen zum jetzigen Zeitpunkt ausschliesst, wird die JSVP ZH ihren Pflichten selbstverständlich nachkommen und diese Informationen wie vom Gesetzgeber vorgesehen kommunizieren.
Leave a Comment